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Besonderer Einsatz für einzelne
Gruppen der Gemeinschaft
Aus folgenden Gründen werden fünf Gruppen herausgehoben:
1. Die Eingliederung junger Menschen in den
Arbeitsprozess und ihrer Mitarbeit im gesellschaftlich- politischen Leben
ist problematisch geworden und bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.
2. Die Zahl der Senioren im Verhältnis zur Gesamtzahl
der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren erheblich steigen; dem muss
Rechnung getragen werden.
3. Das Problem der menschlichen Anerkennung von
Aussiedlern und ausländischen Mitbürgern muß bislang als ungelöst gelten
4. Bürgern in sozialen Brennpunkten
5. Behinderte
Junge Menschen
Die Jugendarbeit in unserer Stadt muss den Wünschen und
Bedürfnissen junger Menschen entsprechen. Diese Vorraussetzungen müssen
für eine möglichst große Zahl von Angehörigen unterschiedlicher
Altersgruppen in angemessenen Zeiträumen immer wieder neu angepasst
werden. Bereits vorhandene Einrichtungen sind entsprechend zu bewahren, zu
verändern oder auszuweiten. Dies gilt sowohl für Freizeit- und
Beratungsangebote als auch für Hilfen.
Ziel der UBWG in Mettmann
- Der Kinderspielplatzplan
muss fortgeschrieben werden
- Private Initiativen bei Neuanlage, Ausgestaltung und
Unterhaltung sind zu unterstützen
- Spielmöglichkeiten in verkehrsberuhigten Zonen und
Plätzen zu fördern (Spielstrassen)
- Pädagogisch betreute Aktiv- Spielplätze sind zu
fördern (Bauspielplatz)
- Das Angebot an Kindergärten und Hortplätzen ist zu
erhalten und auszubauen. Für jedes Kind im Vorschulalter muss ein
Kindergartenplatz zur Verfügung stehen
- Das städtische Mehrgenerationenhaus ist als
Kommunikatiosstätte zwischen jung und alt anzusehen. Programm,
Organisation und Gestaltung sind von ihnen weitgehend mitzuentwickeln. Sie
sind an der Mitverwaltung zu beteiligen. Andere gleichartige Initiativen
sind zu unterstützen
- Unterstützung von Maßnahmen, die der
Chancenverbesserung der von Ausbildungs- und Berufsnot betroffenen
Jugendlichen dienen
- Die Arbeit in sozialen Brennpunkten ist auszubauen
- Die Aktivitäten zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs
müssen verstärkt unterstützt werden
- Die Bemühungen um behinderte Jugendliche und Kinder
und um Kinder von Aussiedlern und ausländischer Abreitnehmer verdienen
besondere Förderung
- Die Stadtranderholung soll erheblich erweitert werden
- Jugendaustauschvorhaben, insbesondere im Rahmen der
Städtepartnerschaft (Laval- Mettmann) sind weiter zu fördern und
auszubauen
Senioren
In unserer Stadt muss das Gebot beachtet werden, dass
ältere Mitbürger innerhalb ihres gewohnten Lebensraumes verbleiben sollen.
Alle Bemühungen um sie müssen diesem Ziel dienen. Weiterhin müssen ihre
Probleme erkannt und ihre erfüllbaren Wünsche befriedigt werden. Dabei
gebührt ihrer eigenen Aktivität ein hoher Stellenwert.
Als wesentlicher Teil unserer Gesellschaft können und
sollen auch sie ihre Mittel und ihre Fähigkeiten bei der Gestaltung ihres
Lebens einsetzen können. Eine vom Gedanken des Bewahrens, Behütens und
Pflegens bestimmte Altenhilfe darf nicht mehr wie in der Vergangenheit
Vorrang haben.
Ziele der UBWG in Mettmann
- Fortführung des Baus von altengerechten Wohnungen
- Schaffung von Begegnungsstätten für Senioren, z.T.
unter Einbezug des Bestehenden (Altentagesstätten, Altenclubs, usw.)
- Kultur- und Bildungsangebote für ältere Bürger, wie in
Form von Bildungsfahrten im VHS- Programm, bei speziellen
Sportveranstaltungen, bei Gesundheitsvorsorge und bei Verkehrsschulung
- Aktuelle Information und Beratung für ältere Bürger in
persönlichen, behördlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Fragen,
wie etwa die Erstellung eines "Ratgebers für ältere Bürger" (Seniorenrat)
Aussiedler und Ausländische Mitbürger
- Eingliederung von Aussiedlern und ausländischen
Mitbürgern muss durch politische, soziale und pädagogische Maßnahmen
gefördert werden
- Unterstützung aller Maßnahmen zum Abbau von
Vorurteilen gegenüber ausländischen Mitbürgern
- Einbeziehung in die Gesellschaft unter
Berücksichtigung kultureller Besonderheiten
- Unterstützung demokratischer Organisationen und
Selbsthilfegruppen
- Verbesserung der Informations- und
Beratungsmöglichkeiten für Aussiedler und ausländische Mitbürger und ihre
Familien
- Ausbau der Hilfen für Kinder im schulischen bereich
und des Sprachkurse der VHS
- Verstärkung der fremdsprachlichen Bestände in der
Stadtbücherei
- Bemühungen um familiengerechte und
eingliederungsfördernde Unterbringung der Aussiedler und ausländische
Mitbürger
Bürger in sozialen Brennpunkten
- Umfang und Qualität der bisherigen Hilfen für Bürger
in sozialen Brennpunkten müssen stets überprüft und aktualisiert werden
- Hilfe für Obdachlose und Beseitigung von
Obdachlosigkeit
- Koordinierung aller Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit
- Die Integration dieser Gruppen in die Gesellschaft ist
anzustreben
- Fortgesetzte Förderung der Eingliederung von Kindern
und Jugendlichen aus sozialen Brennpunkten in die Gesellschaft durch
soziale und jugendpflegerische Arbeit
- Ausbau der Hilfen für Kinder im schulischen Bereich
und der Sprachkurse der VHS
Behinderte
- Unterstützung aller Einrichtungen zur Förderung von
Behinderten in Beruf und Freizeit
- Förderung der Information und Beratung von Behinderten
und ihrer Angehörigen
- Weitgehende Eingliederung behinderter Kinder und
Jugendlicher in die regulären Kindergärten und Schulen
- Beseitigung von Hindernissen für Behinderte bei
öffentlichen Straßen, Gebäuden und Verkehrsmittel, bei Wohnungen und bei
Begegnungs- und Freizeitstätten
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die
Berhindertenproblematik Belange aller Gruppen der
kommunalen Gemeinschaft
Wohnen in einer Stadt
Die Entfaltung des Lebens in einer Stadt erfordert
Grundvorrausetzung, die zwar selbstverständlich sind, jedoch durchaus noch
nicht für alle ihre Bürger erreicht sein müssen. Hier ist vorrangig der
Anspruch eines jeden Bürgers auf eine Wohnung zu nennen.
Dieses Grundbedürfnis muss erfüllt sein in einer
städtebaulich gut durchdachten Bauweise. Günstige Verkehrsanbindungen sind
ebenso unverzichtbar wie eine nach Qualität und Menge zufriedenstellende
Versorgung mit Energie und Wasser und eine prompte Entsorgung.
Auflockernde Freiflächen müssen mit dem Einschluss zweckgerechter Anlagen
den Wohn- und Freizeitwert der Stadt ebenso steigern wie zu einem
abgerundeten Gesamtbild führen.
Ziel der UBWG in Mettmann
Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot für alle
Bevölkerungsgruppen
- Erfüllen des Bedarfs insbesondere von kinderreichen
Familien, jungen Ehepaaren und sozial Schwachen durch öffentlich
geförderten Wohnungsbau
- Abbau der Fehlbelegung von Sozialwohnungen
- Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen
Wohn- und Arbeitsplätzen bei unterschiedlicher Funktionszuweisung an
einzelne Bereiche der Stadt
- Bei allem ist auf die gute Gestaltung des Stadtkerns
zu achten. Baulücken sind mit Vorrang zu schließen. Das System von
Grünzonen, Wegen und Plätzen ist auszubauen. Freiflächen sollen weitgehend
erhalten bleiben
- Im Gegensatz zur baulichen Verdichtung im Stadtkern
ist in den übrigen Stadtteilen eine aufgelockerte Bebauung vorzusehen (
keine Wohnsilos)
- Förderung und Verstärkung der Modernisierung
erhaltenswerter Altbauten im Stadtkern
- Einwirken gegen die Vernachlässigung von Gebäuden
- Modernisierung und Sanierung des gesamten Versorgungs-
und Entsorgungsleitungssystems
- Einführung einer aktiven Bodenvorratspolitik zur
Beeinflussung städtebaulicher Entwicklung mittels geeigneter Grundstücke
um ein wirtschaftliches Ausbluten zu verhindern
- Die durch die UBWG zu steuernde Entwicklung im Sinne
der hier genannten Zielrichtung macht die Funktion Mettmann als
Mittelszentrum deutlich. Weitere Maßnahmen in funktionaler und kultureller
Hinsicht werden hinzukommen, um das Wohnen, Leben und Arbeiten in unserer
Stadt für alle ihre Bewohner erstrebenswert zu machen
- Eine Verstärkung seiner Ausstrahlungs- und
Anziehungskraft auf die Umgebung wird seine Fortentwicklung künftig
günstig beeinflussen |