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Verkehrswesen:
Alle Bürger müssen zügig, pünktlich uns sicher
Arbeitsstätten und bequeme Einkaufsmöglichkeiten sowie Verwaltungsstellen,
Freizeit- und Bildungsstätten erreichen können. Das öffentliche
Verkehrswesen ist als Dienstleistungseinrichtung, nicht als Selbstzweck zu
führen. Verkehrspolitik hat das Ziel, die Nutzung von
Verkehrseinrichtungen zu optimieren. Bewohner von Außenbezirken dürfen
durch die Randlage ihrer Wohnstätten nicht unzumutbar belastet sein. Die
Anbindung unserer Stadt an Einrichtungen des weiterführenden öffentlichen
Verkehrs muss verbessert werden. Die stärkere Verlagerung des
Individualverkehrs auf das Fahrrad ist zu berücksichtigen.
Ziel der UBWG in Mettmann
- Weiterer vorrangiger Ausbau des Radwegenetzes, auch in Verbindung mit
fußläufigen Wegen abseits von Straßenzügen, auf der Grundlage eines zu
ergänzenden Konzeptes
- Verbesserung der Überquerungsmöglichkeiten an
einmündigen Strassen für Rad- und Krankenfahrstuhlfahrer durch Absenken
der Bordsteine und Beseitigung von Sichtbehinderungen
- Abschaffung von Gefahrenstellen und damit
Verkehrszeichen
- Schaffung von sinnvoller und zügiger Anbindungen im
Zuge des innerstädtischen Verkehrs und an überörtlichen Strassen
- Einflussnahme auf eine vernünftige Tarifgestaltung
beim Nahverkehr in unserer Stadt und auf Schnellverbindungen zu
benachbarten Großstädten
- Verbesserung des Anschlusses an die Bundesbahn in
nächstgelegenen Bahnhöfen durch zweckentsprechende Linienführung des
Busverkehrs
- Rücksichtnahme auf die zur Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen notwendigen Freiräume bei der Verkehrsplanung und auf
erhaltenswerten Bau- und Naturbestand
- Überwachung und Steuerung des ruhenden Verkehrs, wie
durch Ausschluss von Langzeitparkern von stark benutzten öffentlichen
Parkplätzen Innenstadt und Einführung eines Parkleitsystems
- Verbesserung der Bedienung von Außenbezirken durch den
öffentlichen Nahverkehrs (z.B. durch höhere Fahrtenfolge bei kleineren
Einheiten)
- Erhaltung des Unfall- Rettungsdienstes in unserer
Stadt |