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Vorwort:
UBWG Kommunalpolitik beschränkt sich nicht nur auf das Augenfällige.
Manches wurde schon erledigt oder eingeleitet, welches die von uns zu
vertretenden Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität zur
Geltung bringen soll; etliches steht noch als erstrebenswert vor uns.
Das Können und Wollen findet in der Kommunalpolitik dabei seine Grenzen
nicht allein in dem der Selbstverwaltung zugestandenem Spielraum. Die
Verfügbarkeit geldlicher Mittel wird zunehmend eingeengt. So wird etliches
an Plänen vorerst einzuschränken oder zurückzustellen sein, sofern nicht
einer der Grundwerte zum verwirklichten Gemeingut aller Mettmanner wird,
der in unserer Stadt schon öfters seinen Ausdruck fand: S O L I D A R I T
Ä T.
Falls alle hier am Ort ihre Einzelverantwortung für die Gesamtheit sehen
und ihre Einsicht sie zur tätigen Mitwirkung zum besten aller führt,
werden wir in Zukunft noch viele Aufgaben bewältigen, für die die
materiellen Voraussetzungen ungünstig sind.
Wir, die UBWG streben danach, auf der Grundlage der im Rechtsstaat
bestehenden und zu erwirkenden Regelungen, allen Gerechtigkeit zu-kommen
zu lassen. Wir bemühen uns, die Chancen aller Bürger gleichermaßen zu
sichern, nicht zuletzt aber denen zu helfen, die durch eine Behinderung
oder besonders ungünstige Lage in unverdiente Schwierigkeiten gekommen
sind. Der Start junger Menschen in die Selbständigkeit muß ebenso
erleichtert werden, wie wir für die älteren Menschen die Gestaltung eines
Lebens ohne vermeidbare Beeinträchtigungen und Belastungen erstreben.
Jeder Einwohner unserer Stadt soll in Verhältnissen leben, die ihm Raum
und Zeit geben, sein Leben in größtmöglicher Freiheit und Eigentätigkeit
zu führen. Nur so kann sein aktiver Einsatz zum Nutzen der Allgemeinheit
in eigener Entscheidung erwartet werden. Nur so können wir als Unabhängige
Bürgerwählergemeinschaft (UBWG) im Sinne eines freiheitlich demokratischen
Bewußtseins wirken. Für die Arbeit, die wir als UBWG zum besten unserer
Stadt leisten wollen, können wir nun einen weitgefaßten Rahmen abstecken.
In welcher Weise er zu füllen ist, wird nicht allein von uns und all denen
abhängen, die wir zu fordernder Aktivität auffordern.
Wir können nur hoffen, daß die weitere wirtschaftliche Entwicklung in
Bund, Land und Kommunen in unserem Sinne positiv verläuft Der Spielraum,
über den wir verfügen können, muß voll erfaßt und ausgeschöpft werden. Nur
so ist die demokratische Staatsform mit Leben zu erfüllen. Nicht der
einmalige Wahlakt kann Grundlage der Kommunalen Selbstver-waltung sein.
Für sie sind Mitwirkung und Mitsprache aller Bürger einer Gemeinde
unentbehrlich. Klare und leicht zu erhaltende Informationen durch
Ratsorgane und Verwaltung bilden eine unverzichtbare Grundlage für eine
Mitverantwortung der Gesamtheit all derer, die durch ihre Wahlentscheidung
eine parlamentarische Vertretung tragen. Nur eine rechtzeitige Darlegung
der Probleme und ihrer angestrebten Lösungen ermöglicht eine sachliche und
fruchtbare Diskussion, wobei die Bürger den Anspruch darauf haben, vom Rat
prompt Antworten auf Vorschläge und zu Fragen zu erhalten.
Mit ihrem Grundsatzprogramm will die
UBWG Mettmann einen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Grundordnung
und zu verantwortlichen Mitarbeit der Bürger unserer Stadt leisten. Die
verfassungsmäßige Zuständigkeit des gewählten Stadtparlaments und die
Stärkung der Rechte der Bürger auf Mitwirkung dürfen keine Gegensätze
sein. Sie müssen sich gegenseitig ergänzen.
Die UBWG Mettmann erwartet, dass die
Bürger der Stadt ihrer Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag zur
Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens leisten.
Kommunalpolitik ist etwas anderes
als Landes- oder Bundespolitik, nur die erstere sichert unseren
Bürgerwillen. Dies sollten wir rechtzeitig erkennen.
Hans Günther Kampen
(Vorsitzender der UBWG ) |